Härtefälle und Härte

Paul Ignaz Vogel

 

Unser Sozialsystem ist ein Gemeinschaftswerk. Besonders engagierte MitbürgerInnen haben es jedoch schwer, mit ihren Organisationen den sozialen Ausgleich zu halten und zu verbessern. Die politischen GegnerInnen zeigen mit Armenhatz und Fremdenfeindlichkeit soziale Härte. Sie vergessen darob ihre benachteiligten eigenen WählerInnen.


Die Basler Zeitung (BaZ) hatte am 2. Oktober 2017 getitelt: Entsetzt über die Ungerechtigkeiten im Basler Sozialstaat. Kein Pardon beim Eigenmietwert, aber Kulanz bei Migranten, die Schulden machen und von der Fürsorge leben: Rösly M. klagt an.“

 

Mit einem redaktionellen Bekenntnis brachte die BaZ ihre LeserInnen auf die ideologisch richtige Linie: „Die Redaktion erhielt verschiedene Zuschriften, in denen sich Leserinnen und Leser über die Zustände im Sozialwesen empörten und von einer grossen Ungerechtigkeit sprachen: Wer als Schweizer Bürger während Jahrzehnten Steuern und AHV zahle, werde am Ende schlechter behandelt als Migranten, die sich um ihre Pflichten foutierten, hiess es.“

 

Das ist der Härtefall: Rösly M. hatte zeitlebens als Antiquitätenhändlerin im reichen Riehen gearbeitet, besitzt ein kleines Haus in einem Quartier. 90-jährig und krank erhielt sie plötzlich eine steuerliche Neubewertung der Liegenschaft (Eigenmietwert), ihr Einkommen wurde höher taxiert, die Beiträge an die Krankenkassenprämien entfielen. Das erworbene Haus zu verkaufen komme für sie nicht in Frage, moniert Rösly M. Sie wolle mit AHV und Ergänzungsleistungen leben.

 

Doch es ergab sich eine spontane Geldsammlung von LeserInnen der BaZ. Das wurde Rösly M. peinlich, ebenso wie die öffentliche Kampagne um ihre Person.

 

Soziale Verantwortlichkeit und Kampagnenjournalismus

Ins Visier der BaZ und ihrer KommentatorInnen der digitalen Leserbriefspalte geriet sehr rasch die SP-Politikerin und Regierungsrätin Eva Herzog. Sie ist Vorsteherin des Finanzdepartementes, und somit kantonale Steuereintreiberin im Kanton Basel-Stadt. Eine Amtsträgerin unseres Sozialstaates, mit seinen Ausgaben und seinen Einnahmen.

 

Im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt reichte Pascal Pfister, Präsident der SP Basel eine Interpellation ein. Er erkundigte sich nach dem Stand der Dinge bei Härtefallregelungen und Eigenmietwertbesteuerungen. Er hielt fest: „Für den Interpellanten ist es aber unbestritten, dass die Erhöhung des Eigenmietwerts bei EigentümerInnen mit geringem Einkommen insbesondere bei RentnerInnen zu Härtefällen führen kann, wenn sie dadurch den Anspruch auf Prämienverbilligungen, Ergänzungsleistungen oder Beihilfen verlieren. Diese Situation ist sozialpolitisch unbefriedigend.“

 

MieterInnen benachteiligt gegenüber HauseigentümerInnen

In ihrer Antwort führte Regierungsrätin Herzog aus, sie hätte mit der von der BaZ erwähnten Frau telefonischen Kontakt aufgenommen. Sie sei nun berechtigt, das Ratsplenum und die Öffentlichkeit im Auftrag der Frau zu informieren, dass die von der BaZ geschilderten Sachverhalte nicht zutreffen und dass die Betroffene und ihre Umgebung weiterhin keine Berichte mehr wünschte. Sie und ihre Angehörigen hätten sehr darunter gelitten.

 

Herzog wies auf die Möglichkeiten der Steuerstundung bei sozialen Härtefällen hin, hielt aber fest, dass bei einem Rückgang des Einkommens und beim Bezug von bedarfsgerechten Sozialleistungen MieterInnen in einer ungemein schwierigeren Lage sind als BesitzerInnen von Wohneigentum. Es wird von MieterInnen  selbstverständlich erwartet, dass sie beim Eintritt einer Notlage aus einer  Luxuswohnung ausziehen und in eine bedarfsgerechte billigere Wohnung umziehen. Es gelte, beide Typen des Wohnens rechtlich gleich zu behandeln. Im Übrigen sei der von der BaZ geschilderte Fall ein hängiges Verfahren und noch nicht abgeschlossen. Der Regierungsrat prüfe weitere Massnahmen, um solche Härtefälle künftig besser lösen zu können.

Interpellant Pfister schrieb auf seiner Website dazu: „Es geht um eine Stundung bei den Steuern, nicht um einen Erlass, es geht um einen Aufschub bei den Sozialleistungen mit einer Rückforderbarkeit. Dies ist unumgänglich. Denn es braucht eine Gleichbehandlung. Sowohl von EigentümerInnen und MieterInnen, als auch von Vermögen in Geld- und Immobilienform“.

 

Soziales Netz als Gemeinschaftswerk

 

Unser Sozialstaat steht in der demokratischen Diskussion. Wer soll denn von ihm profitieren? Diese Frage ist sehr einfach zu beantworten: Profitieren müssen von unserem  Sozialsystem alle in der Schweiz lebenden Menschen, unabhängig auch von ihrer politischen Gesinnung und von ihrer Herkunft.

 

Tatsache ist es, das die treibenden Kräfte für den Aufbau einer sozialen Schweiz in erster Linie LohnempfängerInnen und MieterInnen, also weitgehend kleine Leute und deren Organisationen waren. Als ökonomisch Benachteiligte hatten sie über Jahrzehnte strukturelle Verbesserungen gefordert. Die Mächtigen im Polit- und Wirtschaftssystem kamen entgegen. Je nachdem mehr, je nachdem weniger - oder gar nicht. Klar ist, dass die Schwächsten in der Gesellschaft, die Linken die AHV jahrzehntelang gefordert hatten. Zustande kam dieses erste Sozialwerk der Schweiz dank dem Entgegenkommen der FDP. Die andere Seite in der Politik dürfte deshalb stolz darauf sein, hin und wieder auch etwas zu einem Gemeinschaftswerk beigetragen zu haben, von dem alle profitieren. Und das wesentlich zum sozialen Frieden beiträgt. Herumreiten auf Grenzfällen, Härtefällen, die ein jedes System an sich produziert, bringt nichts, weil die Grundprobleme nur angedeutet, aber nicht gelöst werden.

 

Private und genossenschaftliche Lösungen

 

Im Sozialen kann Selbsthilfe sehr nützlich werden, und Hilfe zur Selbsthilfe wird prioritär. Es geht um die Eigenverantwortung, die in Freiheit entsteht. Die ländliche Gesellschaft hat eigene Selbsthilfeorganisationen entwickelt, die bis heute hohes Ansehen geniessen und bestens funktionieren. Dazu gehören die einstigen Raiffeisenbanken zur Belehnung von landwirtschaftlichen Betrieben und für die Geldgeschäfte der Bauern. Schon im 19. Jahrhundert hatte in Deutschland Friedrich Wilhelm Raiffeisen aus privater Initiative eine ökonomische Sozialbewegung ins Leben gerufen. Genossenschaftliche Modelle zur Unterstützung unbemittelter Landwirte, landwirtschaftliche Einkaufsgenossenschaften für Produktionsgüter wie beispielsweise Saatgut bewährten sich. Kredite  konnte mit der späteren, gemeinsam vermarkteten Ernte bezahlt werden. Dazu kamen Spar- und Darlehenskassen zur Abwicklung von individuellen Geldgeschäften der ländlichen Bevölkerung. In der Schweiz fasste zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts die Raiffeisen-Bewegung zuerst in der Ostschweiz Fuss. Aber auch noch heute bestehen in der Schweiz andere ländliche Genossenschaften von Bedeutung, so die fenaco-LANDI-Gruppe, die genossenschaftlichen Einkaufs- und Vertriebsketten zum Wohle der Bevölkerung.

 

Pferdefuss Wohneigentum

 

Zurück zum Problem Eigenmietwert von Wohn- und Hauseigentum. In der ländlichen Gesellschaft bestehen Härtefälle zu Hauf, wenn der Eigenmietwert als Einkommen deklariert und der Zugang zu den bedarfsgerechten Sozialleistungen erheblich erschwert wird. Häufig sind Menschen zwar nominell (steuermässig) durch Immobilienbesitz reich, aber tatsächlich leben sie in knappsten Verhältnissen oder gar in Armut.

 

Der Steinmetz im Alpental, ein allein stehender selbständig Erwerbender, der sich im Berufsleben den Rücken kaputt gemacht, wegen Berufsausfällen lückenhaft AHV-Beiträge bezahlt hatte und nun im Alter wegen seinem Immobilienbesitz keine Ergänzungsleistungen beziehen kann. Er lebt in Armut, besitzt aber von seinen Vorfahren ein Wohn-Haus mit historischer Bausubstanz, zudem andere Immobilien-Güter, die zu verkaufen für ihn und seine Familienehre undenkbar wären. Lieber hungern und sterben als verkaufen, das ist das Tellen-Motto.

 

Oder ein Landwirt, der einen Betrieb auf rund 1000 Metern Höhe sein eigen nennt, im Winter jeweils in kalten Nächten für einen Sicherheitsdienst die Paläste eines Nobelkurortes bewachte. Was soll er tun, wenn er, schlecht versichert, krank wird durch die Wächterarbeit im Stundenansatz – und der Arbeitgeber die Verursachung des Leidens durch die prekäre Arbeit nicht anerkennt und einfach kündigt? Gewerkschaftliche Hilfe ist da oben in der Hanglage der Berge nicht in Sicht. Wie kann der Sozialstaat wirken? Etwa mit Sozialhilfe? Für deren Bezug der Landwirt wiederum seine geerbtes Gut, Haus und Hof, veräussern müsste. Oder mit der IV?

 

Härte und Armenjagd

 

Privatwirtschaftliche Versicherungslösungen wären denkbar, eine strukturierte Regelung der Probleme anstatt Problembewirtschaftung von Armutsbetroffenen mit Immobilienbesitz. Immobilien — Teil-Pfändung und Belehnungen über Generationen hinaus mit einem moderaten Rentenbezug, falls bedürftig. Der Wertzuwachs von Immobilien über Generationen hinaus könnte hypothetisch errechnet und im Voraus dosiert abgeschöpft werden. Ein grossartiges neues Sozialwerk im Genossenschaftssystem wäre denkbar.

 

Ueli Studer, ein Kleingewerbler vom Lande, ein Malermeister aus einem bäuerlichen Weiler in der bernischen Gemeinde Köniz brachte es politisch in der SVP zum Gemeinderat (Sozialvorsteher), Gemeindepräsidenten und schliesslich zum Grossrat. Sein politisches Lebenswerk ist der landesweit bekannt gewordene Sozialneid. Er hatte in seiner politischen Karriere dafür gekämpft, dass die Armutsbetroffenen im Kanton Bern 10% weniger Sozialhilfe (unter den SKOS-Normen) erhalten. Das Projekt vergiftet seit Jahren das sozialpolitische Klima. Äusserst bemühend zu sehen ist es, wie ein kleiner Mann seine politischen Kräfte für Rückschritte im Sozialen einsetzte und gegen  benachteiligte Menschen in anderen Bevölkerungskreisen in aller Härte kämpfte.

 

Was trägt denn heute die SVP zur Wohlfahrt ihrer eigenen Leute, ihrer beachtlich grossen WählerInnenschaft bei? Es sind sicher auch viele benachteiligte Menschen darunter. Auf welches politische Niveau hat sich die einstige BGB (Bauern-, Bürger- und Gewerbepartei) begeben? Die BGB war 1917 in Bern aus einer Versammlung von ländlichen Genossenschaften entstanden. Wird der SVP politisch die Problembewirtschaftung mit Fremdenfeindlichkeit mittel- bis langfristig genügen?

 

Not im Alter - und die AHV?

 

Die ein Haus besitzende Rentnerin in der Stadt Basel erleidet eine höhere steuerliche Einstufung wegen des Eigenmietwertes, wie die BaZ berichtete. Wäre es in diesem sozialpolitischen Diskurs nicht angebracht gewesen, auf die AHV und die Ergänzungsleistungen hinzuweisen? Am 24. September 2017 wurde die angestrebte Rentenreform  von SVP, FDP und den JUSO gebodigt. Laut VOTO-Studie sagten 84% der SVP-WählerInnen Nein. Es ging bei der Vorlage auch darum, die AHV zu sichern und in ihren Leistungen moderat auszubauen.

 

Der Sozialstaat ist für alle da, für die Reichen und für die Armen. Oder wie es der baselstädtische Bundesrat Hans-Peter Tschudi einst sagte: Die Reichen brauchen keine AHV, aber die AHV braucht die Reichen. Wegen den Beiträgen.

 

Rösly M.s Brief in der BaZ endet mit den Worten: «Ich möchte nur, dass ich mit AHV und Ergänzungsleistungen in Frieden in meinem Heim leben kann.»

 

Alt Bundesrat Christoph Blocher, Milliardär, einer der reichsten Schweizer und Mit-Eigentümer der BaZ, ist ebenfalls AHV-Rentner. Wie Bundesrat Tschudi sagte, braucht er als Superreicher die Rente wohl kaum. Aber die AHV braucht ihn. Die AHV wäre auch auf den Goodwill seiner Partei (SVP) angewiesen. Ein bisschen mehr eidgenössische Verantwortung und etwas weniger neoliberale und antisoziale Ideologie wären willkommen: Und eine SVP, die mehr Volkspartei, weniger Reichtumspartei ist.

 

 

(PIV, 01.12.2017) 

 

Siehe auch:

 

https://www.derbund.ch/bern/kanton/jetzt-wird-die-sozialhilfe-gekuerzt/story/24249129

https://www.bernerzeitung.ch/region/bern/kanton-bern-fuehrt-keinen-mindestlohn-ein/story/20981220

https://www.bernerzeitung.ch/region/kanton-bern/Der-Urheber-der-Kuerzung-ist-doch-noch-zufrieden/story/29399145

 

https://bazonline.ch/basel/stadt/es-gibt-nichts-zu-berichtigen/story/20650656