ZeitungsverträgerInnen:                                 Prekäre Arbeit fördert Armut

Paul Ignaz Vogel

 

Frühmorgens werden unsere Briefkästen mit den Tageszeitungen gefüllt. Working poor sind tätig, die sich ein paar Fränkli im Lohndumping verdienen können. Dieser strukturelle Sozialhilfemissbrauch durch Gross-Unternehmungen ist ein Skandal und gehört endlich öffentlich bekannt gemacht und angeprangert. 

 

Ein Flugblatt weist auf die prekäre Beschäftigung von ZeitungsverträgerInnen hin. Teilzeitbeschäftigte mit Niedrigstlöhnen fordern einen Mindestlohn von Fr.23.- pro Stunde, gerechte Tourenlöhne, Auszahlung des Feriengeldes in den Ferien, acht bezahlte Feiertage. Für Bestellungen des Flugblattes kann man sich wenden an theobald.tell@gmx.ch oder an Tel. 076 206 12 68. Dort ist auch die Kampf-Zeitung "FrühzustellerIn Nr. 2" zum  Preis von Fr. 3.- zu beziehen.

 

(PIV). 

 

 

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Kontakt:   theobald.tell@gmx.ch   oder   076 206 12 68

Wir sind die ZeitungsverträgerInnen der POST-
Tochter Presto, welche jeden Morgen früh
in der Schweiz wie ein Ameisenschwarm
 von Briefkasten zu Briefkasten eilen und
 die gewünschten Zeitungen liefern.

Seit acht Jahren arbeiten wir für einen
beispiellosen Hungerlohn.
Unsere Löhne wurden in den letzten acht Jahren
teilweise über 30% skrupellos gekürzt.

Der vertragliche Mindestlohn ist nur Fr.17.50/Std., der ausbezahlte Mindestlohn ist teilweise unter Fr.16.-/Std. 

 

Zum 1.Mai 2017: Entrüstungsmahnruf an den „service-contre-public – Konzern“ „die POST“  (ehemals „unsere gute Schweizer POST“)

Von Theobald Tell

2008 hat mein Vetter Jeremias Duttweiler mit Zeitungsvertragen begonnen. Im gleichen Jahr hat die POST verschiedene Zeitungsvertragsfirmen in der Schweiz aufgekauft. Da hat sich Jeremias gefreut, weil er verschiedene KollegInnen kannte, welche bei der Post arbeiteten und im berichteten, dass sie zufrieden seien mit ihren Löhnen.

Als er dann von der POST einen Brief bekam mit der Mitteilung, dass die Löhne um rund 20% gekürzt werden, verstand Jeremias natürlich nicht, dass die POST auf seinem Rücken sparen wollte und zugleich jedes Jahr Hunderte von Millionen Franken dem Bund ablieferte! Da hat die POST schnell eine Tochterfirma genannt Presto gegründet. „Das ist ja dann nicht mehr so schlimm, wenn die Presto Hungerlöhne zahlt, es ist ja dann nicht mehr die POST, die so miserabel entlöhnt.“ Hat sich da wohl die Post gedacht.

Denn jeder und jede in der Schweiz weiss, dass die POST in der Umwandlung zum service-contre-public Unternehmen ihre sozialen Richtlinien vergessen hat und so ja auch nicht mehr die Bedürfnisse des Public´s wahrnehmen kann.

Dann ein Jahr später wurde die Arbeitszeit hypothetisch auf dem Büro ausgerechnet, was wiederum eine Lohnkürzung ergab.

--   Ab 1.1.2014 gab es im POST-Mutterhaus vertraglich keinen Stundenlohn mehr unter Fr.23.- (entspricht Fr.50´000.- Jahresmindestlohn).

--  Ein Monat später zahlt die POST-Tochter Presto für die Feiertage keinen Lohn mehr.  Wieder 2,5% weniger Lohn. Gleichzeitig hat die POST-Tochter Presto das transparente Lohnsystem durch Lohnsplitting (separate Bezahlung Gehweg und Zeitungsverteilung) in ein für die VerträgerInnen intransparentes Lohnsystem geändert und natürlich dabei heimlich die Löhne um rund 5% gekürzt. Was für ein Wahnwitz; im Mutterhaus waren nun die Mindestlöhne rund 25% höher wie bei der Tochter Presto.

Der Gipfel der Frechheit war dann, dass POST und deren Tochter Presto der Schweizer Presse mitteilten, die Mindestlöhne seien Schweiz weit um 4,1% erhöht worden. Obwohl ganz klar erwiesen die Mindestlöhne in Bern, Zürich und Basel um mindestens 2,5% bis zu 7% gekürzt wurden. Einzelnen VerträgerInnen wurden dann die Tourenzeiten in den letzten drei Jahren durch total unrealistische hypothetisch berechnete Gehwege noch zusätzlich gekürzt. Wenn man das alles zusammenrechnet gibt das eine Lohnkürzungen von über 30% innerhalb von acht Jahren.

Die POST könnte ohne weiteres den Presto-ZeitungsverträgerInnen einen Mindestlohn von Fr.22.-/Std. zahlen, wenn sie wollte! Aber eben, seit  die Schweizer POST zum “service-contre-public Konzern“ mutiert ist, ist sie zur sozialen Karikatur geworden und es lässt sie kalt, wenn in ihrem Konzern Angestellte zu einem diskriminierenden Hungerlohn arbeiten.

Da sagte Jeremias Duttweiler seine Meinung und forderte Geld für seine Lohnkürzung ein. Da weigerte sich die POST-Tochter Presto vehement dem Jeremias seinen gekürzten Lohnanteil zu bezahlen. Da hat Jeremias Duttweiler gekündigt und der POST deren Tochter Presto zusammen mit andern Kolleginnen beim Arbeitsgericht eingeklagt.

Am 12.April 2017 hat dann der Arbeitgerichtspräsident Richard Bürkli im Globalverfahren Jeremias Duttweiler und Konsorten gegen die Schweizer POST deren Tochter Presto folgendes Urteil gefällt:

1.) Durch verschiedene Stichproben wurde festgestellt, dass in den letzten acht Jahren neben den offiziellen Lohnkürzungen bei der POST-Tochter Presto von rund 22%  die Löhne dazu teilweise noch willkürlich bis zu 10% gekürzt wurden und so  Stunden-löhne bezahlt wurden, welche unter den vertraglich abgemachten lagen.

Die POST-Tochter Presto wird dazu verurteilt diese willkürliche Kürzung ihren Angestellten nachzubezahlen. Macht Summasumarum genau:

21 Millionen und rund 600´000 Tausend Franken.

2.)  Da durch verschiedene Gerichtsurteile festgestellt wurde, dass bei regelmässiger Arbeit der Lohn während den Ferien bezahlt werden muss, muss die POST deren Tochter Presto ihren ehemaligen und momentanen ZeitungsverträgerInnen
Summasumarum Feriengeld nachbezahlen, nämlich genau:

18 Millionen und rund 700´000 Tausend Franken.

3.)  Die Schweizer POST wird als Inhaberin der Presto daran erinnert, dass sie ihren ZeitungsverträgerInnen problemlos einen Mindestlohn von Fr.22.-/Std. zahlen könnte.

Jeremias Duttweiler konnte sich noch gut erinnern, wie sein Grossonkel, der Gottlieb Duttweiler zu ihm einmal gesagt hatte: „Denke daran Jeremias, lieber eine Scheibe einschlagen, als  Tausende vor die Hunde gehen lassen!“ 

  

Presto-ZeitungsverträgerInnen fordern:

 

 1.  Wir fordern den postüblichen Mindestlohn von Fr.23.-/Std.!

2.  Wir fordern gerechte Entlöhnung unserer Arbeitszeit (keine
     auf dem Büro ausgerechnete unrealistische Tourenzeiten)!                                                

3.  Wir fordern Auszahlung des Feriengeldes in den Ferien wie es  
     bei regelmässiger Arbeit zwingend ist!

4.  Wir fordern acht bezahlte Feiertage wie es postüblich ist!

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Für weitere Informationen: 
Theobald.Tell@gmx.ch oder 076 206 12 68

Bitte mit SMS oder einem Mail anmelden. Bei Nichtanmeldung kann eine Teilnahme nicht garantiert werden.

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Theobald Tell´s

 „Glaibasler Quartier-Spazierwäg 2017“

 

Vom  „Zweiten Basler Waisenhaus“ bis zum  „Untern Arbeitsamtbrunnen- Rheingasse 41“

 

Theobald Tell erwartet Sie; er hat versprochen, dass er an den Freitagen:

  16.und 30.Juni, 14.und 28.Juli und 4.August um 14.00 Uhr zwischen Theodorskirche und dem heutigen Bürgerlichen Waisenhaus mit dem diesjährigen Quartier-Spazierwäg“ beginnen wird.

„Herzlich willkommen!“  „Salvete!“

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Für einen „Quartier-Spazierweg“ Geld zu verlangen ist meiner Meinung nach nicht notwendig.

„Ein paar Batzeli Trinkgeld“ wird Theobald Tell aber freudig begrüssen.

Vorbereitung und Durchführung:      Martin A.Steiner, Basel und Dresden

( Leiter der „GEG Okto9Logie“  (Gemeinnützige Einfache Gruppe ))

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Für weitere Informationen: Theobald.Tell@gmx.ch  076 206 12 68 Bitte mit SMS oder per E-Mail anmelden. Bei Nichtanmeldung kann eine Teilnahme nicht garantiert werden!

Basilea, MMXVII – VII - VI

 

 

 

(08.06.2017)